ZUERST: Am deutschen Zoll

Der deutsche Zoll bestätigt die Ausfuhr. Dafür muss Folgendes erfüllt sein:

  • Der Wohnort Schweiz muss nachgewiesen werden.
    • z.B. durch Wohnortangabe auf der ID, Reisepass oder Ausländerausweis.
  • Die Rechnung der Waren muss vorliegen.
  • die Ware wird erstmals in die Schweiz eingeführt, d.h. an einem Tag einführen und an einem anderen Tag erst bestätigen lassen, ist nicht möglich.
  • Bei uns ist eine Rechung, aus der Lieferant und Abnehmer ersichtlich sind, ausgestellt. Ein Ausfuhrschein muss daher nicht ausgefüllt werden.
  • Öffnungszeiten der Deutschen Zollstellen beachten: Günzgen/Wasterkingen, Rötteln/Kaiserstuhl, Rheinheim/Zurzach Mo-Sa 08.30 – 20.30 (ausser Feiertags!)

DANACH: Am Schweizer Zoll

  • Wenn der Netto Warenwert (d.h. ohne Deutsche Mehrwertsteuer) unter 300,00 Sfr liegt ( ca 320,00 Euro Brutto beim Kurs 1,10 Euro / Franken ), ist die Einfuhr in die Schweiz von Tauchartikeln im Rahmen des privaten Reiseverkehrs abgabenfrei. Dieser Betrag lässt sich durch mehrere Personen im Auto entsprechend erhöhen. Sie dürfen die Grenze ohne Warenanmeldung passieren.
  • Wenn der Netto Warenwert über 300,00 Sfr. liegt, müssen sie die Ware beim Schweizer Zoll anmelden. Auf den Nettowarenwert ist dann die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer (zur Zeit 8% vom Netto Warenwert, analog der Schweizer Mehrwertsteuer) zu bezahlen. ACHTUNG: Wenn die Ware nicht teilbar ist, und mehr als 300,00 Sfr kostet, dann fällt auch Einfuhrumsatzsteuer an. Beispiel: Sie erwerben einen Trockentauchanzug für Netto 750 Euro, dann müssen Sie die Einfuhrumsatzsteuer in der Schweiz zahlen, auch wenn drei Personen bei der Einfuhr dabei sind.
  • Wenn der Schweizer Zoll nicht besetzt ist, können Sie am Grenzübergang ein entsprechendes Formular ausfüllen. Das Formular hat drei Durchschläge, einen davon deponieren Sie direkt beim Grenzübergang zusammen mit der abgestempelten Rechnung im entsprechenden Briefkasten. Die anderen Beiden führen Sie für eine eventuelle Kontrolle des Schweizer Zolls nach der Grenze mit. Einen der Durchschläge müssen Sie bei einer entsprechenden Kontrolle abgeben.
  • Die Seite, die Sie in den Briefkasten werfen plus die abgestempelte Rechnung, bekommen Sie mit einem Einzahlungsschein über die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer per Post zugeschickt.
  • Das entsprechende Formular halten wir im Tauchshop für Sie bereit und helfen Ihnen gern beim Ausfüllen.

Die "abgestempelte Rechnung" bringen Sie innerhalb von 12 Monaten zu uns in den Shop zurück. Wir verrechnen Ihnen dann die Deutsche Mwst bei Ihrem nächsten Einkauf. Alternativ ist auch eine Überweisung möglich.

Weiter Infos beim Schweizer Zoll http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04342/index.html?lang=de

Kontakt

Tauchschule Hochrhein
Friedrich Schäuble 
im Gasthaus "Zum Löwen"

Hauptstraße 36
79801 Hohentengen am Hochrhein
Fon +49 (0)7742 - 921620
Fax +49 (0)774 2- 921625

www.tauchschule-hochrhein.de

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